Heute berichten wir aus angegebenen Anlass über Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen für Lagercontainer. Hierüber müssen Sie sich jedoch nicht als Mieter von Lagercontainern Gedanken machen. Vielmehr ist es Aufgabe der Vermieter, also Betreiber von Selfstorage Containern, diese einzuholen. Warum dies so ist erfahren Sie hier.
Baugenehmigung für Lagercontainer

Landesbauverordnung ist oberstes Gesetz

Schauen Sie zunächst in die Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes (Bspw. Landesbauverordnung NRW. Denn die Verordnungen weisen teilweise große Unterschiede auf. In ihr ist geregelt welche Gebiete wie bebaut werden dürfen. So gibt es beispielsweise reine Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete und Industriegebiete. Für Container wird es zunächst relevant sein in welchem Gebiet diese abgestellt werden. In reinen Wohngebieten ist die Chance gering, dass eine Genehmigung erteilt wird. In Industriegebieten wiederum ist die Chance deutlich größer. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vorher bei Ihrem Bauamt ob eine Genehmigungspflicht herscht und welche Aspekte erfüllt werden müssen. So werden in dem lokalen Bebauungsplan die optische Integration in das Umfeld sowie Art und Form der Bauwerke definiert.

Je nach Land kann die Aufstellung von Containern auch genehmigungsfrei ablaufen. Wichtig ist zu wissen, ob die Abstellung nur temporär oder auf längere Zeit erfolgen soll. Auch wenn Container an sich mobil sind, können Sie wie ein Bauwerk gewertet werden. Für eine Abstelldauer von maximal 6 Monaten gelten diese in der Regel als fliegende Bauten (ähnlich eines Zirkuszeltes oder Kirmesgeschäften).

Obgleich es als genehmigungsfrei gilt oder nicht, folgende Punkte sollten in jedem Fall beachtet werden:

  • Abstandsflächen
  • Baulinien
  • Windlast
  • Schneelast
  • Brandschutz (Rettungswege!)
  • Standsicherheit
  • Baum- und Naturschutz

Bauvoranfrage für Containeraufstellung stellen

Wir empfehlen Ihnen unbedingt vorab eine Bauvoranfrage bei Ihrem Bauamt zu stellen. Ein bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, bspw. Architekt, muss diese  einreichen.

  • Antragsformular
  • mind. eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 oder 1:50
  • katasteramtlichen Lageplan
  • Baubeschreibung des geplanten Gebäudes
  • Berechnungen
  • Nachweise zu Statik, Wärmeschutz und evtl. Schallschutz

Zu Details, welche das Bauwerk, in diesem Fall den Container betreffen, können Sie auch den Hersteller konsultieren. Dieser sollte entsprechende Nachweise und Datenblätter zur Verfügung stellen, die über die wichtigsten containerspezifischen Eigenschaften Aufschluss geben.

Was passiert wenn keine Baugenehmigung erteilt wurde?

Wenn Sie aus Unwissenheit keine Baugenehmigung anfragen und diese demnach auch nicht erteilt wurde, kann Ihnen im Zweifel eine Räumung befohlen werden. Dies ist beispielsweise auch einem Betreiber eines Containerlagers in Aubing ergangen. Trotzdessen er einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen hat, welcher die Aufstellung von Lagercontainern erlaubt, hat der Mieter versäumt die Anfrage zur Baugenehmigung zu stellen. Obgleich der Wohnraum knapp wird und Containerlager die Situation sicherlich verbessern, da dann beispielsweise Dachgeschosse ausgebaut werden können, ist dies natürlich Pflicht. Wie sich im Nachhinein herausstellte, muss der Betreiber seine Lagercontainer nun räumen.